Über uns

Herzlich Willkommen auf unsere Webseite Lagoverde Ferienhäuser in

Moraira und Benissa.

Urlaub mit Hund an der Costa Blanca – seit über einem Jahrzehnt mit Herz und Erfahrung.

Unsere familiengeführte Firma vermietet seit über zehn Jahren mit Leidenschaft und persönlichem Engagement Ferienhäuser an der wunderschönen Costa Blanca in Spanien – ganz speziell für Menschen, die ihren Urlaub gemeinsam mit ihrem Hund genießen möchten. Bereits in der zweiten Generation stehen wir für einen Urlaub, bei dem sich Zwei- und Vierbeiner gleichermaßen wohlfühlen. Unsere sorgfältig ausgewählten Ferienhäuser liegen in hundefreundlicher Umgebung und bieten alles, was man für entspannte Tage mit dem besten Freund auf vier Pfoten braucht – vom eingezäunten Garten bis hin zu nahen Stränden. Was uns auszeichnet, ist unsere langjährige Erfahrung, unser persönlicher Service und unser Verständnis dafür, was einen gelungenen Urlaub mit Hund wirklich ausmacht. Viele unserer Gäste kommen seit Jahren immer wieder – nicht zuletzt, weil sie wissen, dass bei uns der Hund nicht nur erlaubt, sondern wirklich willkommen ist. Ferien mit Hund – unkompliziert, persönlich und mit Herz – an der sonnigen Costa Blanca.

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Informationen

Zu dem Basispreis pro Übernachtzungen kommen noch folgende Kosten hinzu:

- Endreinigung 170 €

- Wäschepacket wenn gewünscht pro Person 22 €

- Haustierpauschale pro Woche und Haustier 10 €

- Internet pro Woche 15 €

- Stromkosten 0,38 € pro KWh 

  Zu diesem Zwecke werden die Zählerstände bei der An – und Abreise abgelesen und abgerechnet . Die zu zahlende Summe wird     von der Kaution abgezogen und der Restbetrag wird nach spätestens 10 Werktagen auf das Konto des Mieters überwiesen,   nachdem der ordnungsmäßige Zustand des Hauses festgestellt wurde.

- Kaution 300 € 

   Alle Angaben inklusive Steuern.

Regeln

  • 1. Der Mieter inspiziert das Ferienhaus bei Ankunft. Wenn es innerhalb von 24 Stunden nach der Übernahme des Mieters keine Beschwerden gibt, wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Immobilie in einwandfreiem Zustand und nach seiner Zufriedenheit vorfindet, ohne später etwaige Ansprüche geltend machen zu können
  • 2. Das Haus wird dem Mieter sauber übergeben. Ebenso ist die Wohnung ordnungsgemäß mit Möbeln, Einrichtungen, Dienstleistungen und der Ausrüstung ausgestattet, die für die sofortige Belegung aus Urlaubs- oder touristischen Gründen erforderlich ist, und ist mit den Möbeln und Geräten ausgestattet, die Inventarliste wird bei Ankunft ausgehändigt, die beide Parteien unterzeichnen. Der Mieter muss das Haus in dem gleichen Zustand übergeben, in dem er es erhalten hat, wobei alle Reparaturen und/oder Ersetzungen, die durchgeführt werden müssen, für Schäden, die von ihm oder von Personen, die vom ihm abhängig sind, durch Missbrauch, Auslassung oder Fahrlässigkeit verursacht werden, zur Rechnung gestellt werden. Insbesondere ist die Küche aufgeräumt und der Kühlschrank geleert zu übergeben. Der Müll ist vor der Schlüsselrückgabe an den Vermittler in öffentlichen Müllbehältern zu entsorgen.
  • 3. Alle Dienstleistungen wie Garten, Poolwartung usw. werden vom Vermieter übernommen, der sie in Betrieb und in gutem Zustand aufrechterhalten muss, wobei der Mieter verpflichtet ist, den Zugang zum Haus für die Wartung und Reparatur zu ermöglichen. Der Vermieter haftet jedoch nicht für Strom- oder Wasserausfälle, die den Lieferunternehmen zuzurechnen sind. In jedem Fall ist der Mieter für den verantwortungsvollen Verbrauch der Wohnversorgung (Strom und Wasser) verantwortlich. Strom wird extra berechnet mit 0,38 € pro KWH, ebenso Wasser ab einem wöchentlichen Verbrauch von über zwei cbm, jeder weitere cbm Wasser wird mit 5,--€ berechnet. Zu diesem Zwecke werden die Zählerstände bei der An – und Abreise abgelesen und abgerechnet. Die zu zahlende Summe wird von der Kaution abgezogen und der Restbetrag wird nach spätestens 10 Werktagen auf das Konto des Mieters überwiesen, nachdem der ordnungsmäßige Zustand des Hauses festgestellt wurde. Das TV-Gerät wird am Tag der Ankunft korrekt programmiert. Wenn während des Aufenthalts und infolge einer Manipulation die Kanäle deprogrammiert werden, müssen die Kosten des Technikers für eine Neuprogrammierung vom Mieter getragen werden.
  • 4. Da es sich um ein Haus in einem bewohnten Gebiet handelt, ist jeder übermäßige und unkontrollierte Lärm zu vermeiden, wobei der Mieter und/oder seine Begleiter in jedem Fall allein für jede Beschwerde oder Reklamation der Nachbarschaft verantwortlich sind. Sollten solche Beschwerden schwerwiegend fortsetzen, behält sich der der Vermittler im Namen des Vermieters, das Recht vor, diesen Vertrag unverzüglich ohne Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge zu kündigen.
  • 5. Folgende Verhaltensweisen sind aus Sicherheitsgründen ausdrücklich verboten: Das Springen und das Rennen um den Pool und das Verwenden von Matten oder Zubehör, die die Wasserqualität verschmutzen oder beeinträchtigen könnten. Rauchen im Haus, Kerzen oder andere Produkte verwenden, die Brände verursachen können.Handtücher als Strandhandtücher zu verwenden . Ihre Nichteinhaltung ermächtigt den Vermieter, die Reinigungskosten (Wäscherei) oder deren Ersatz von der gezahlten Kaution abzuziehen.